Revision der rechtlichen Grundlagen zum Effektivbestand der Armee

Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage erachtet der Bundesrat eine Reduktion des Effektivbestandes der Armee zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun.

Er hat daher an seiner Sitzung vom 1. November 2023 das VBS beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Änderung auf Stufe Gesetz zu unterbreiten, um den vorgegebenen maximalen Bestand für eine gewisse Zeit zu überschreiten.

Die heutigen rechtlichen Grundlagen legen den Sollbestand der Armee auf 100 000 und den Effektivbestand auf höchstens 140 000 Militärdienstpflichtige fest. Diese Werte durften auf der Grundlage einer Übergangsbestimmung im Militärgesetz bis Ende 2022 überschritten werden. Heute beläuft sich der Effektivbestand auf 147 000 Armeeangehörige. Um die Konformität des Effektivbestandes mit der rechtlichen Regelung wiederherzustellen, müsste die Armee zwei Jahrgänge von Armeeangehörigen, die ihre Ausbildungsdienstpflicht bereits erfüllt haben, früher entlassen.

Der Bundesrat erachtet die Reduktion des Effektivbestandes angesichts der aktuellen geopolitischen Lage nicht als opportun. Ein genügend hoher Effektivbestand ist insbesondere von Bedeutung, um die Durchhaltefähigkeit bei länger dauernden Einsätzen mittels Ablösungen sicherzustellen. Das VBS wurde daher beauftragt, dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Änderung des Militärgesetzes oder der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation zu unterbreiten, mit der dem Bundesrat die Kompetenz delegiert wird, den gesetzlich maximalen Effektivbestand an Militärdienstpflichtigen für eine gewisse Zeit zu überschreiten.

 

Quelle: Der Bundesrat
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