St.Gallen SG: Polizei stoppt Mann mit frisiertem E-Trottinett – bis 70 km/h möglich

Am Mittwoch (1. Oktober 2025) stoppte die Stadtpolizei St.Gallen auf der Moosstrasse einen 59-jährigen Mann mit einem unzulässigen E-Trottinett.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt, da es deutlich schneller als erlaubt unterwegs war.

Der Mann war am Mittwochabend kurz nach 21 Uhr mit rund 40 bis 50 km/h unterwegs – erlaubt sind maximal 20 km/h.

Eine technische Überprüfung ergab, dass das manipulierte E-Trottinett eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichte. Zudem war ein Sitz montiert.

Regeln und Vorgaben für E-Trottinette

In der Schweiz gelten klare Vorschriften:

  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (E-Scooter: 25 km/h)
  • Nutzung von Strassen oder Radwegen, nicht auf dem Trottoir
  • Pflicht: Licht vorne und hinten, zwei Bremsen, Klingel
  • Mindestalter: 14 Jahre mit Kat. M, ab 16 Jahren ohne
  • Tuning ist verboten und führt zu einer Änderung der Fahrzeugkategorie

Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Wer gegen die Regeln verstösst, riskiert Bussen, den Entzug des Fahrzeugs und trägt im Unfallfall die volle Verantwortung.

Unterschied E-Trottinett und E-Scooter

Ein E-Trottinett ist ein Elektrotrottinett, das in der Regel stehend gefahren wird – im vorliegenden Fall war jedoch ein Sitz angebracht. Ein E-Scooter ähnelt dagegen einem Roller oder Motorrad und wird ausschliesslich sitzend gefahren.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN