Wallis VS: Polizei startet Kampagne "Häb Sorg" für sicheren Umgang mit E-Trottinetts
Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen.
Die Kantonspolizei zeigt sich dabei unzufrieden mit dem unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benützung von E-Trottinetts.
Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Geräten reduzieren.
Tipps und Vorschriften
Übertreibe nicht – aber halte dich an die Spielregeln
- Mindestalter: ab 14 Jahren
- Führerausweis: 14–16-Jährige Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
- Licht: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
- Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
- Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit
Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett
Es wird empfohlen:
- Schutzhelm
- Ellbogen- / Knieschoner
- Handgelenkschoner
- geschlossene Schuhe
Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften
- Definition: Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18 lit. b, VTS)
- Geschwindigkeit: max. 20 km/h
- Leistung: max. 0,5 kW
- Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
- Licht:
- weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)
- rotes Licht hinten
- roter Rückstrahler hinten
- Warnvorrichtung: hörbare Glocke
Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Webseite: www.polizeiwallis.ch/escooter
Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Kantonspolizei Wallis