Oberthurgau TG: 28-Jähriger vereinbarte online sexuelle Handlungen mit Minderjähriger
Am Sonntagabend wurde ein Mann festgenommen, dem vorgeworfen wird, mit einer Minderjährigen über Social Media sexuelle Handlungen vereinbart zu haben.
Der 28-jährige Schweizer aus der Nordwestschweiz wurde inhaftiert, die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat ein Strafverfahren eröffnet.
Gegen 22 Uhr meldeten die Eltern des Mädchens aus dem Oberthurgau der Kantonalen Notrufzentrale, dass ein angeblich 19-jähriger Mann ihre Tochter kontaktiert habe.
Er habe sexuelle Handlungen mit ihr verabreden wollen.
Die Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau führten kurz darauf zur Festnahme des Beschuldigten.
Cybergrooming
Dieser Fall ist ein Beispiel für sogenanntes Cybergrooming. Damit wird bezeichnet, wenn Erwachsene über das Internet gezielt den Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen.
Sie bauen ein Vertrauensverhältnis auf und versuchen, mit den Minderjährigen Gespräche mit sexuellen Inhalten zu führen oder sie in sexuelle Handlungen einzubeziehen.
Verhaltenstipps der Kantonspolizei Thurgau
- Keine Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen annehmen, deren Identität oder Alter nicht zweifelsfrei bekannt ist.
- Keine persönlichen Daten im Internet weitergeben (Adresse, Schule, Telefonnummer).
- Niemals intime Fotos oder Videos von sich machen und versenden.
- Kontakt sofort abbrechen, wenn intime Bilder oder ein Treffen gefordert werden.
- Sofort mit einer Vertrauensperson sprechen, wenn man bedrängt wird.
- Beweise wie Chatverläufe oder Screenshots speichern und den Chat nicht löschen.
- Eltern sollen mit ihren Kindern über Cybergrooming sprechen, Regeln für die Internetnutzung festlegen und Interesse am Onlineverhalten zeigen.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Dragana Gordic/Shutterstock.com