Stadt Neuenburg NE: Verkehrskontrolle „e-mobility“ mit Augenmerk auf Elektro-Trottinetts

Anfang Juli 2024 führte die Neuenburger Polizei in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Neuenburg eine Verkehrskontrolle durch, die sich auf die Mobilität von elektrisch betriebenen Zweirädern mit besonderem Augenmerk auf Elektro-Trottinetts konzentrierte.

Am Tag des 3. Juli 2024 führte die Neuenburger Polizei unter Beteiligung der öffentlichen Sicherheit der Stadt Neuenburg eine Verkehrskontrolle in der Innenstadt durch, die sich speziell auf die Fussgängerzone und deren Umgebung konzentrierte. Ziel war es, die Benutzerinnen und Benutzer dafür zu sensibilisieren, wie wichtig es ist, über die richtige Ausrüstung zu verfügen und die Verkehrsregeln einzuhalten.

Ein besonderer Schwerpunkt dieser Präventivmassnahme lag auf Elektro-Scootern, einem immer beliebter werdenden Verkehrsmittel, das aber auch immer häufiger zu Verkehrsunfällen führt. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Flyer zur Sensibilisierung an die kontrollierten Benutzerinnen und Benutzer verteilt.

Bilanz der Kontrolle „e-mobility“

26 E-Trottinetts, 63 E-Bikes und drei Motorfahrzeuge wurden in der Nähe und innerhalb der Fussgängerzone im Stadtzentrum kontrolliert. Insgesamt wurden neun Anzeigen wegen Missachtung eines Zufahrtsverbots ausgestellt und drei weitere wegen Motorfahrzeugen, die auf dem für Busse reservierten Streifen fuhren.

Empfehlungen bei der Verwendung eines Elektrorollers

Die Regeln, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer beachten sollten:

  • Zwei Bremsen und eine Klingel sind vorgeschrieben.
  • Festbeleuchtung, weisses Licht vorne und rotes Licht hinten (nicht blinkend), immer eingeschaltet.
  • Der Roller muss zugelassen sein (max. Geschwindigkeit 20 km/h und 500 Watt).
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Führerschein der Kategorie M oder G, zwischen 14 und 16 Jahren.
  • Verbot, auf dem Bürgersteig zu fahren
  • Pflicht, auf der Strasse oder auf Radwegen und -streifen zu fahren (wie Fahrräder).
  • In Fussgängerzonen wie bei Fahrrädern das Verkehrsmuster beachten (Rue du Seyon in beide Richtungen, Rue des
  • Epancheurs und Rue Saint-Honoré in West-Ost-Richtung).
  • Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
  • Sichtbar sein (helle oder reflektierende Kleidung).
  • Nur eine Person auf dem Trottinett erlaubt.
  • Nummernschild nicht erforderlich

 

Quelle: Stadt Neuenburg / Neuenburger Polizei
Titelbild: Symbolbild (© Wpadington – shutterstock.com)