Tötungsdelikt Hägglingen AG: Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Bremgarten

Im Strafverfahren gegen die Beschuldigten des Tötungsdelikts Hägglingen kommt es ab Montag, 9. September 2024, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Bremgarten.

Die Verhandlung dauert voraussichtlich bis am Freitag, 13. September 2024. Sie findet im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern und der Grossmutter vor, im Mai 2020 ihre knapp 3-jährige behinderte Tochter bzw. Enkelin im Haushalt der Eltern getötet zu haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord und versuchten Mord bzw. Gehilfenschaft zum Mord. Die Staatsanwaltschaft beantragt je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweisung für die Eltern sowie 5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweisung für die Grossmutter.

Ablauf der Verhandlung

Die Verhandlung findet im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Bremgarten, Rathausplatz 1, in 5620 Bremgarten, statt. Sie beginnt am Montag, 9. September 2024, um 9 Uhr mit der Befragung eines Zeugen. Alsdann werden die drei Beschuldigten befragt.

Verhandlungsbeginn am Dienstag, 10. September 2024, und am Mittwoch, 11. September 2024, ist ebenfalls jeweils um 9 Uhr. Vorgesehen sind die Parteivorträge beziehungsweise Plädoyers der Parteien. In diesem Rahmen werden diese auch ihre Anträge bekanntgeben. Am Donnerstag, 12. September 2024, wird die Urteilsberatung stattfinden und am Freitag, 13. September 2024, ist voraussichtlich die Urteilseröffnung geplant. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf. Das Gericht wird jeweils im Lauf der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.

Platzzahl beschränkt – Anmeldung erforderlich

Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis am Mittwoch, 31. Juli 2024, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an: bezirksgericht.bremgarten@ag.ch, unter Angabe

  • des Vornamens und des Namens
  • des Geburtsdatums
  • der Adresse
  • der E-Mail-Adresse sowie unter Einreichung
  • der Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte, Pass)

Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen zu orientieren.

Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt. Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt.

Die angemeldeten Medienschaffenden sowie Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere

Informationen, insbesondere über die definitive Zulassung. Weitere Auskünfte sind zurzeit nicht möglich.

Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der als Gerichtsgebäude dienenden Liegenschaft nicht gestattet sind. Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau
Titelbild: Symbolbild © SOMKID THONGDEE – shutterstock.com

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