Gewerbebetriebe der Justizvollzugsanstalt Lenzburg sollen weiterentwickelt werden

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg sollen die Bäckerei und die Joghurterie erneuert und der 5*-Laden erweitert werden. Damit werden neue Arbeitsplätze für Gefangene geschaffen, was dem gesetzlichen Resozialisierungsauftrag entspricht. Gleichzeitig wird auch die Wirtschaftlichkeit verbessert sowie die Nachhaltigkeit der Produktionsketten gesteigert. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe in der JVA Lenzburg beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 11,82 Millionen Franken.

Die gesetzlich geforderte Gefangenenarbeit im Strafvollzug steht im Spannungsfeld von Sicherheit, Resozialisierung und Wirtschaftlichkeit. Bei Überlegungen zur Steigerung der Ertragskraft muss diesem Zielkonflikt immer Rechnung getragen werden.

Anforderungen an Lebensmittelproduktion nicht mehr erfüllt

Die Produktionsräume der Bäckerei und der Joghurterie im Untergeschoss der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Lebensmittelproduktion. Um die aktuellen Anforderungen einhalten zu können, wären weitgehende bauliche Sanierungen nötig. Der Regierungsrat schlägt deshalb in der Botschaft zur Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe vor, einen Neubau für die Joghurterie und die Bäckerei zu erstellen. Mit diesem Vorhaben könnte auch ein wesentlicher Beitrag an die Kostendeckung des Betriebs geleistet werden und die Produktionskette der Landwirtschaft würde dadurch zu einer Inhouse-Verarbeitung.

Der heutige 5*-Laden verkauft vor allem Lebensmittel und Produkte, die von der JVA Lenzburg produziert werden. Der Verkaufsladen befindet sich unmittelbar neben dem Suterhaus, welches sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet und abgerissen werden muss. Mit der Erweiterung des 5*-Ladens, der in Lenzburg und Umgebung sehr beliebt ist, kann sowohl die Verkaufs- und die Präsentationsfläche erhöht als auch die Wirtschaftlichkeit gesteigert werden.

Weiterentwicklung der JVA-Betriebe und Beitrag zur Kostendeckung

Der strategischen Weiterentwicklung der Gewerbebetriebe liegt eine detaillierte Analyse aus dem Jahre 2019 zugrunde. Diese sieht vor, Flächenoptimierungen in bestehenden Gewerbebetrieben (Druckerei, Buchbinderei) zugunsten von Montagearbeiten vorzunehmen und diese Wachstumsgeschäfte wirtschaftlich zu nutzen. Diese Optimierungen wurden in den Jahren 2020/2021 bereits umgesetzt. Die JVA-eigene landwirtschaftliche Produktion birgt grosses wirtschaftliches Potential für die Lebensmittelproduktion. Mit der landwirtschaftlichen Produktion, der internen Verarbeitung und dem Verkauf im 5*- Laden kann ein Grossteil der Wertschöpfung in den JVA-eigenen Gewerben erbracht werden. Die Endkundenpreise kommen damit praktisch vollständig der JVA Lenzburg zugute und die Produktionsketten sind nachhaltig.

Unter Einbezug der Immobilien Aargau, verschiedener Fachleute sowie in Abstimmung mit der kantonalen Denkmalpflege wurde die Projektierung für die Bereiche Joghurterie und Bäckerei sowie die Erweiterung des 5*-Ladens durchgeführt. Als Resultat der Projektierung liegt die Botschaft «Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe der Justizvollzugsanstalt Lenzburg» nun vor. Zur Realisierung ist ein Verpflichtungskredit von 11,82 Millionen Franken brutto notwendig. Ein Teil davon, mindestens 2,5 Millionen Franken, wird durch den Bund subventioniert.

Gesetzlicher Auftrag der Resozialisierung

Mit den baulichen Anpassungen soll auch der Aspekt der Resozialisierung und Beschäftigung der Gefangenen verbessert werden. Der Strafvollzug sieht gemäss dem schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 75 Abs. 1 StGB) vor, das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Damit sollen Rückfälle in die Kriminalität verhindert werden. Ein wichtiger Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Resozialisierung (Art. 75 StGB) der Straftäter ist neben Therapie, sinnvoller Freizeitbeschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung, die Arbeit. Die Gefangenen sind in der Schweiz während des Strafvollzugs zur Arbeit verpflichtet (Art. 81 StGB), und die JVA hat dementsprechend genügend Arbeitsplätze bereitzustellen. Mit dem Neubau können in der Bäckerei bis zu 6 und in der Joghurterie bis zu 8 Gefangene beschäftigt werden und somit die Zahl der Gefangenenarbeitsplätze in diesen Bereichen von 4 auf maximal 14 erhöht werden.

Gefangenenarbeit in der JVA

Die JVA hat insgesamt 15 Gewerbebetriebe, in denen die über 300 Gefangenen arbeiten. Dazu zählen unter anderem die hauswirtschaftlichen Gewerbe (Küche, Wäscherei, Glätterei, Hausdienst, Bäckerei und Joghurterie) sowie die hauptsächlich extern ausgerichteten Gewerbe Druckerei, Buchbinderei, Schlosserei, Schreinerei, Malerei, Industriemontage, Kleinmontage und Korberei. Zudem bewirtschaftet die JVA Lenzburg einen breit diversifizierten Landwirtschaftsbetrieb (Gemüseanbau, Ackerbau/Futterbau, Obstbau und Rebbau bis zur Milchvieh- und Schafhaltung). Innerhalb der Mauern der JVA Lenzburg werden in der Gärtnerei nebst der eigenen Gemüseproduktion auch die Erzeugnisse der landwirtschaftlichen Produktion weiterverarbeitet und für den Verkauf im 5*-Laden und für externe Kunden vorbereitet.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Symbolbild © Leonid Andronov – shutterstock.com

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