Vorgehen gegen Stalking: Präventionsarbeit der Kantonspolizei St. Gallen

Die Kantonspolizei St. Gallen setzt bei ihrer Arbeit auf einen proaktiven Gewaltschutz, um zielgerichtete Gewalt möglichst zu verhindern. Auch wenn Stalking in der Schweiz keinen eigenen Straftatbestand darstellt, sollten Opfer die Behörden frühzeitig einschalten. Um eine Eskalation zu verhindern, ist es wichtig, dem Täter frühzeitig Grenzen aufzuzeigen.

In der Kapo St. Gallen ist das Bedrohungsmanagement für die Einschätzung und die Entschärfung dieser Situationen zuständig.

Der Begriff „stalking“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „an eine Beute anschleichen“. In unserem Sprachgebrauch bezeichnet Stalking die Verfolgung und Belästigung eines Dritten sowie die Bedrohung dessen Sicherheit. Das Stalking ist für Opfer sehr belastend und schränkt den Alltag erheblich ein. Oftmals isolieren sich die Betroffenen und geben sich selbst die Schuld an der Situation.



Stalking führt oftmals zu sozialer Isolation der Opfer. (Bild: fizkes -shutterstock.com)

Anzeichen für Stalking

Unter Umständen entwickelt sich das Stalking eher schleichend. Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, um festzustellen, ob man gestalkt wird. Indizien sind unter anderem Telefonanrufe tagsüber und nachts. Auch Briefe, SMS oder E-Mails deuten auf das gesteigerte Interesse eines Dritten hin. Aus dem Bericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau EBG „Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking: Übersicht zu national und international bestehenden Praxismodellen“ geht hervor, dass vor allem Telefonanrufe und E-Mails sehr häufig vorkommen.

Viele Betroffene werden verfolgt und ihnen wird an verschiedenen Orten aufgelauert. Eventuell wird Post aus dem Briefkasten gestohlen oder es werden unwahre Informationen über das Opfer verbreitet. Im schlimmsten Fall greift der Stalker das Opfer körperlich an oder belästigt es sexuell.

Einen hohen Anteil an Stalking-Delikten hat das Cyber-Stalking. Durch Soziale Medien und verschiedene digitale Anwendungen, ist es in unserem Alltag sehr einfach, Menschen auszuspionieren, zu belästigen oder zu bedrohen. Oftmals werden die Opfer auch blossgestellt. Die Täter hinterlassen beispielsweise Kommentare auf den Profilen der Betroffen, überfluten die Mailbox mit Nachrichten oder nutzen die Identität eines Dritten, um eine Person zu belästigen. Auch mit der Verbreitung manipulierter Fotos oder Videos werden Opfer verunglimpft oder erniedrigt.

Typisch sind Stalking-Vorfälle nach gescheiterten Beziehungen. Trennt ein Paar sich, ist einer der Partner wütend und enttäuscht und versucht, den Expartner durch beharrliches Verfolgen zurückzugewinnen. Nicht immer ist eine Beziehung vorausgegangen: In vielen Fällen ist unerwiderte Liebe.

Polizei rechtzeitig einschalten

Wer sich akut bedroht fühlt, sollte sich direkt an die Polizei wenden. Einige Handlungen der Täter können strafbar sein. Im Kanton St. Gallen ist zunächst die Polizeistation der richtige Ansprechpartner. Die Mitarbeitenden ziehen bei Bedarf das Bedrohungs- und Risikomanagement hinzu, um den Betroffen bestmöglich zu unterstützen. Abhängig von der Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten: So ist es möglich den Täter als Gefährder anzusprechen und eine Analyse vorzunehmen. Unter Umständen wird ein befristetes Kontaktverbot ausgesprochen.


Frühzeitiges Einschalten der Polizei ist hilfreich. (Bild: Collins Media KS -shutterstock.com)

Experten raten in jedem Fall, frühzeitig die Polizei zu kontaktieren. Im Schweizer Kanton St. Gallen ist es auf jeder Polizeidienststelle möglich, Stalking zur Anzeige zu bringen, oder sich Unterstützung zu suchen. Werden unwahre Behauptungen in sozialen Netzwerken geteilt, sollte der Seitenbetreiber umgehend aufgefordert werden, die Inhalte zu löschen. Möglich ist auch eine Meldung beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit NCSC . Einzelpersonen haben Gelegenheit, Vorfälle zu melden und konkret Hilfestellung für das weitere Vorgehen zu erhalten.

Geht es um einen Beratungstermin bei der Kapo St. Gallen, sollten Betroffene sich an das Büro in der Zeughausgasse in St. Gallen oder an einer der Polizeidienststellen des Kantons wenden. Im akuten Notfall sollten Betroffene die Polizei Notrufnummer 117 wählen.

Tipps zum Umgang mit Stalking

Die Schweizerische Kriminalprävention SKP gibt wichtige Tipps zum Umgang mit Stalking.
So sollten Opfer dem Täter deutlich zeigen, dass ein Kontakt unerwünscht ist. Idealerweise passiert das vor Zeugen. Entscheidend ist, auf folgende Handlungen oder Kontaktaufnahmen nicht mehr einzugehen.

Die Experten raten zum Führen eines sogenannten Stalking-Tagesbuch, in dem der Betroffene die Vorfälle dokumentiert. Fotos mit Datum und Uhrzeit erleichtern später den Nachweis bei den Behörden. Die Profis empfehlen zudem, möglichst frühzeitig etwas gegen das Stalking zu unternehmen und gegebenenfalls auch Anzeige zu erstatten.

Problematisch ist, dass einige Handlungen des Stalkers kaum bedrohlich wirken. So ist das unaufgeforderte Übersenden eines Geschenks keine Straftat, löst beim Opfer jedoch großes Unbehagen oder Angst aus. Sachbeschädigungen oder Hausfriedensbruch sind jedoch Straftatbestände, die Stalking-Opfer unbedingt zur Anzeige bringen sollten.

Unterstützung durch Angehörige

Angehörige, die Betroffenen helfen wollen, sollten sich nicht unüberlegt einmischen. Einige Stalker versuchen, sich über das Umfeld des Opfers Zugang zu Informationen zu erlangen. Die SKP rät zu einem kompletten Kontaktabbruch. Vielmehr sollten Angehörige und Freunde das Stalking-Opfer unterstützen. Oftmals ziehen sich die Betroffenen zurück und isolieren sich. Hier können Angehörige helfen, indem sie Betroffene zu Freizeitaktivitäten begleiten. Der Weg zur Polizeidienststelle ist für die Opfer oftmals schwierig, hier können Freunde oder Verwandte an der Seite der Betroffenen stehen.

 

Titelbild: New Africa – shutterstock.com

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