Olten SO: Hilfe für verletzten Biber leider ohne Happy End

Es war eine aufmerksame Polizistin, die am Samstagmittag an der Gäustrasse in Olten den Biber entdeckte. Da er sich offensichtlich nicht in seiner bevorzugten Umgebung aufhielt, eilten wir ihm zu Hilfe und haben dabei festgestellt, dass er verletzt ist.

Nachdem wir das Nagetier in einer Tierarztpraxis untersuchen liessen, wurde es nach Utzenstorf (BE) in die Stiftung Wildstation Landshut gebracht, wo verletzte, kranke oder verwaiste einheimische Wildtiere aufgenommen werden.

Leider haben wir heute erfahren, dass Biber es nicht geschafft hat und er verstorben ist – zu gravierend waren seine inneren Verletzungen.

Wir können nur mutmassen, ob der Biber zuvor eine Kollision hatte oder nicht. Jedenfalls ist der rollende Verkehr einer der grössten Gefahren für die seit 1962 unter Schutz stehenden Biber der Schweiz.

Im Kanton Solothurn gibt es pro Jahr rund 1’000 Kollisionen zwischen Motorfahrzeugen und Wildtieren (aller Gattung).

Auch geringe Kollisionen sollten gemeldet werden, damit den Tieren unnötige Schmerzen erspart bleiben. Wir betrachten es nicht nur als eine gesetzliche, sondern auch als eine moralische Pflicht, Kollisionen mit Wildtieren ausnahmslos und unverzüglich zu melden. Wer dies unterlässt oder die Kollision erst nachträglich meldet, macht sich gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) strafbar.

Richtiges Vorgehen nach einer Kollision:

• Anhalten, Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen
• Unfallstelle sichern und sich aus dem Gefahrenbereich begeben
• Polizei (112/117) oder den zuständigen Jagdaufseher benachrichtigen
• Auf Polizei oder den Jagdaufseher warten
• Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern oder dieses berühren.

Wir danken und wünschen euch eine gute und unfallfreie Fahrt.





 

Quelle: Polizei Kanton Solothurn
Bildquelle: Polizei Kanton Solothurn

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