Wölfe

Hospental UR: Schadenstiftender Wolf ist erlegt

Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schmidigen, im Grenzgebiet der Gemeinden Hospental und Realp, ereigneten sich am 9. Oktober 2024 Wolfrisse, denen neun Schafe zum Opfer gefallen sind. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche Schmidigen durch ein elektrifiziertes Weidenetz geschützt war, wurde die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.

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Kanton Uri: Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben

Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.

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Glarus GR: Sömmerung 2024 - kaum Wolfsrisse

Der Alpsommer verlief betreffend Schäden an Nutztieren im Vergleich zu den letzten Jahren glimpflich ab. Es wurden insgesamt vier Nutztiere von Wölfen gerissen. Die geringe Anzahl an Rissen ist neben konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen auch auf die letztjährigen Regulierungsmassnahmen und die Abwanderung des Schiltrudels zurückzuführen.

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Kanton Wallis: Durch Wölfe gerissene Nutztiere - Ausserordentliche Finanzhilfe für Nutztierhalter

Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, beschlossen, Nutztierhaltern, deren Nutztiere gerissen wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 100 bis 300 Franken pro Tier. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt.

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