Kanton Luzern: VBK stimmt Tempo-30-Planungsbericht und Naturgefahren-Plan zu

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates nimmt den Planungsbericht Tempo 30 zustimmend zur Kenntnis, macht aber verschiedene Bemerkungen zu den Kriterien und verlangt eine Anpassung der Strassenverkehrsverordnung.

Da aus Sicht der Kommission damit die Hauptanliegen der Initianten aufgenommen werden, lehnt sie die Volksinitiative zu Tempo 50 ab. Zustimmend zur Kenntnis genommen wird auch der Massnahmenplan Naturgefahren.

Planungsbericht Tempo 30

Die Kommission stimmt dem Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Kenntnisnahme des Planungsberichts Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerots (B 28) einstimmig zu. Die Kommission begrüsst die Versachlichung des Themas durch den Planungsbericht und die differenzierten Kriterien, stellt aber fest, dass die Diskussion im urbanen und ländlichen Raum unterschiedlich geführt wird.

Diese Aspekte wurden ausführlich und konstruktiv diskutiert. So nimmt die Kommission am Schluss der Beratung den Planungsbericht zustimmend zur Kenntnis, macht aber verschiedene Bemerkungen dazu.

Zentral ist die Beauftragung des Regierungsrates, eine Anpassung der Strassenverkehrsverordnung zu prüfen. Diese soll mit den Kriterien für die Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten ergänzt werden. Die Prüfung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten soll auf Gesuch von Gemeinden hin oder von Amtes wegen erfolgen. Schliesslich sind abweichende Höchstgeschwindigkeiten inklusive einer Begründung zu veröffentlichen.

Weiter spricht sich die VBK grossmehrheitlich dafür aus, dass vor der Einführung von permanenten, abweichenden Höchstgeschwindigkeiten geprüft wird, ob nicht temporäre Temporeduktionen genügen.

Die Kommission ergänzt den Kriterienkatalog um die Funktionalität der betroffenen Strassenabschnitte und die Bedeutung für das gesamte Verkehrsnetz sowie die Auswirkungen auf die Region. Bei der Verkehrssicherheit wird ausdrücklich der Hinweis auf Schulhäuser und Kindergärten genannt. Die Auswirkungen auf den Strassenraum sind in urbanen Gebieten mit hoher Siedlungsdichte stärker zu gewichten als auf den Hauptverkehrsachsen im ländlichen Raum.

Zudem erwartet die VBK, dass im Rahmen der Bewilligungspraxis für Tempo 30 bei baulichen Massnahmen die Auswirkungen auf das Kreuzen von Bussen und Lastwagen und der Einfluss auf die Blaulichtorganisationen im Auge behalten werden. Auch gilt es die Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr (Güterwirtschafts- und Dienstleistungsverkehr) in die Beurteilung der Wirkung von Temporeduktionen mit einzubeziehen.

Die Bemerkungen der VBK zielen auf eine differenziertere und zurückhaltende Beurteilung von Temporeduktionen ab. Der Transparenz dienen schliesslich Bemerkungen zur Veröffentlichung von Begründungen, die Festlegung von Behandlungsfristen gegenüber Gesuchen von Gemeinden. Im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist der Kanton auch gehalten, von sich aus Abschnitte auf Kantonsstrassen bezüglich Sicherheit und Lärmschutz zu überprüfen.

Volksinitiative Tempo 50

Nicht zuletzt aufgrund der Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» (B 29) wurde der Planungsbericht Tempo 30 erarbeitet. Dieser nimmt eine umfassende Auslegeordnung vor. Die VBK ist überzeugt, dass mit dem Planungsbericht und den zusätzlich gemachten Bemerkungen das Gros der Anliegen der Initianten erfüllt wird. Die Kommission lehnt die Initiative deshalb grossmehrheitlich ab.

Massnahmenplan Naturgefahren

Schutz vor Hochwasser, Erdrutsche, Murgänge und weiteren Gefahren ist eine zentrale Aufgabe des Kantons. Die jüngsten Hangrutsche, Murgänge und Hochwasserereignisse im Kanton Luzern zeigen: Der Schutz von Naturgefahren für Mensch, Tier und Sachen ist eine intensive Daueraufgabe für unsere Gesellschaft, welche durch die Klimakrise sich in der Komplexität und Häufigkeit verändert hat.

Die Kommission hat sich daher auch mit einzelnen Ereignissen wie dem Hangrutsch in Roomos, der Ausgangslange in Vitznau und dem Hochwasser am Sempachersee vertieft auseinandergesetzt. Das Massnahmenprogramm 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer (B 37) wurde von der Kommission einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die fundierten Antworten der Abteilung Naturgefahren gaben der Kommissionen sehr gute Entscheidungsgrundlagen.

Anerkennend wird festgehalten, dass die Vernehmlassungseingaben gut berücksichtigt wurden. Es besteht eine gute Balance zwischen Renaturierung und Hochwasserschutz. Wiederholt wird die Bemerkung zum Aufgaben und Finanzplan, wonach eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen zum Einsatz der Planungsinstrumente aus der «Risikobasierten Raumplanung» in den Bereichen Planungs- und Baugesetz, Wasserbaugesetz und Waldgesetz zu prüfen ist..

Weiter wird der Regierungsrat beauftragt, zusätzlich zur Realisierung der baulichen Massnahmen weitere Massnahmen, insbesondre organisatorische Massnahmen zu prüfen. Zu denken ist etwa an Massnahmen zur Alarmierung oder die Überprüfung der Organisation und Koordination der Zuständigkeiten im Katastrophenfall.

Schliesslich erwartet die VBK, dass der Regierungsrat in Kooperation mit Gemeindevertretern die Abgrenzung von baulichem und betrieblichem Gewässerunterhalt bis Ende Jahr 2025 präzisiert. Diese Fragestellung ist im Hinblick auf die Realisierung der Massnahmen dringend zu klären.

Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Laura Spring (Grüne, Luzern) vorberaten. Sie werden an der Dezember-Session behandelt.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
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