Kapo St.Gallen im neuen Interventionszentrum St.Margrethen

Die St.Galler Regierung möchte im geplanten Interventionszentrum St.Margrethen des Bundes rund 50 Arbeitsplätze für die St.Galler Kantonspolizei unterbringen.

Dies würde es der Kantonspolizei ermöglichen, ihre Aufgaben in der Grenzregion des St.Galler Rheintals in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wirkungsvoller auszugestalten und zu optimieren.

Der Bund plant in St.Margrethen ein neues Interventionszentrum. Dieses soll für insgesamt 200 bis 250 Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) als Stützpunkt und Kontrollzentrum dienen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen BAZG und Kantonspolizei will sich der Kanton St.Gallen am neuen Interventionszentrum beteiligen, und zwar mit Arbeitsplätzen für rund 45 bis 50 Mitarbeitenden und einem Flächenanteil von 39 Prozent am Gesamtprojekt.

Zusammenarbeit fördern und effizienter machen

Die Sicherheitsaufgaben der Kantonspolizei an der östlichen Landesgrenze haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Sowohl die sich laufend verschiebenden Migrationsströme als auch der wachsende grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr und der Anstieg des Strassenverkehrs stellen die Polizeikräfte vor die Herausforderung, rasch und flexibel auf veränderte Sicherheitslagen reagieren zu können.

Von der engen örtlichen Zusammenarbeit im geplanten Interventionszentrum profitieren aus Sicht der St.Galler Regierung sowohl die Kantonspolizei als auch das BAZG, weil die Wege kürzer, der Informationsaustausch besser und die technischen Einrichtungen gemeinsam nutzbar sind. Die Zusammenarbeit erfolgt vor allem in den Bereichen Zoll- und Grenzkontrolle, Migration, Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkenden sowie polizeiliche Tätigkeiten. Mit dem neuen Interventionszentrum ist für die Kantonspolizei ein Anstieg der Fallübergaben und Folgearbeiten zu rechnen. Auch in dieser Hinsicht erachtet es die Regierung als sinnvoll, mit eigenen Arbeitsplätzen direkt vor Ort zu sein.

Abstimmung im Herbst 2025 geplant

Der Bund rechnet für das Interventionszentrum mit Kosten von 95 Millionen Franken. Vorgesehen ist, dass der Kanton St.Gallen einen jährlichen Mietzins von 2’158’000 Franken für die benötigten Flächen entrichtet. Die Vertragsdauer ist auf 20 Jahre angelegt, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um je zehn Jahre.

Die Ausgaben unterstehen dem obligatorischen Finanzreferendum. Die St.Galler Bevölkerung wird im September 2025, allenfalls im November 2025 über das Vorhaben abstimmen. Der Bundesbeschluss für des neue Zentrum wird unter Vorbehalt der Zustimmung durch die St.Galler Bevölkerung voraussichtlich im Dezember 2025 vorliegen. Geplanter Baubeginn ist Mitte 2026, die Inbetriebnahme des neuen Investitionszentrums soll Ende 2029 erfolgen.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen

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