Bundesrat nimmt Bericht über die Ziele der RUAG MRO im Jahr 2023 zur Kenntnis

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2024 von der Berichterstattung des Verwaltungsrates der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) über die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2023 Kenntnis genommen.

Die vom Bundesrat festgelegten strategische Ziele wurden teilweise erreicht. Mit dieser Berichterstattung endet zugleich die Strategieperiode 2020-2023 für die RUAG. Übergeordnetes Ziel dieser Strategieperiode war die Entflechtung der RUAG Holding AG in die beiden eigenständigen Konzerne RUAG MRO und RUAG International. Dieses Ziel wurde 2022 erreicht. Die Berichterstattung zu den beiden Konzernen erfolgt seither getrennt.

Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre strategische Ziele für die Bundesunternehmen fest. Die Unternehmen müssen den Bundesrat jährlich darüber informieren, ob diese Ziele erreicht wurden.

Entstanden ist die RUAG MRO aus der Aufteilung des ehemaligen RUAG Konzerns in die RUAG International Holding AG (RUAG International) und die RUAG MRO. Zur strategischen Begleitung dieser Entflechtung gründete der Bundesrat im Jahr 2019 die BGRB Holding AG (nachfolgend BGRB Holding) als übergeordnete Beteiligungsgesellschaft der RUAG. Zudem legte er in strategischen Zielen für die BGRB Holding AG für die Periode 2020-2023 als übergeordnete Ziele als Schwergewicht fest, dass die Entflechtung zügig voranzutreiben und bis spätestens 2021 abzuschliessen ist.

Ende Mai 2020 waren die beiden Teilkonzerne organisatorisch, rechtlich und grösstenteils auch in ihren Informatiksystemen unabhängig. Damit war ein Kernziel der Entflechtung erreicht. Per Ende 2021 wurde der zweite Arbeitsschritt der Entflechtung wie geplant und im vorgesehenen finanziellen Rahmen abgeschlossen.

RUAG MRO: Leistungserbringung zugunsten der Armee trotz Herausforderungen sichergestellt

In der Beurteilung des Bundesrates hat die RUAG MRO die Ziele im Jahr 2023 teilweise erreicht. Die im Zentrum der Geschäftstätigkeit von RUAG stehende Betreuung von 130 Systemen für die Schweizer Armee konnte sichergestellt werden. Ebenfalls konnte die RUAG MRO unter anderem mit dem Auftrag zur Aufbereitung und Modernisierung von F-5 Jets für die United States Navy aufzeigen, dass sie mit dem Knowhow aus der Schweiz auch international als kompetenter Partner auftreten kann. Dies ist auch für den Erhalt der Fähigkeiten für die Armee relevant.

Gleichzeitig haben Untersuchungen zum Gesuch der RUAG MRO für den Export von 96 Panzer Leopard 1 ab einem Lager in Italien, das durch den Bundesrat abgelehnt worden war, Unstimmigkeiten bei diesem Geschäft und Mängel im Compliance-System offengelegt. In der Folge des EFK-Berichts erwarten die Eignerstellen, dass die Compliance gestärkt wird und noch offene Mängel in Organisation, Abläufen und Geschäftstätigkeit umgehend bereinigt werden. Damit die RUAG MRO zukünftig unbelastet und mit neuen Kräften ihre Tätigkeiten wahrnehmen kann, hat sich Verwaltungsratspräsident Nicolas Perrin in Rücksprache mit dem VBS entschieden, seinen Rücktritt einzureichen. Herr Perrin stellt sich für einen geregelten Übergang als Verwaltungsratspräsident zur Verfügung, bis die Nachfolge im Amt ist.

Schliesslich hat die CEO, Brigitte Beck das Unternehmen Mitte 2023 verlassen, was zu einer hohen Belastung der verbleibenden Geschäftsleitung führte.

Das finanzielle Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert, bleibt aber nach wie vor hinter den Erwartungen des Eigners zurück. Der Nettoumsatz von RUAG MRO Holding AG belief sich 2023 auf 741 Millionen Franken (Vorjahr 681 Millionen Franken). Der Reingewinn lag mit 20 Millionen Franken unter dem Vorjahreswert (27 Millionen Franken). Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 22 Millionen Franken (2,9 % des Gesamtumsatzes) und damit 4 Millionen Franken über dem budgetierten Zielwert von 18 Millionen Franken. Ein gutes Resultat erzielte RUAG MRO vor allem im Immobilienbereich, während die Resultate in der operativen Einheit RUAG AG und namentlich auch im Geschäft mit Drittkunden noch nicht den Erwartungen des Eigners entsprechen.

 

Quelle: Der Bundesrat
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