Kanton Wallis: Proaktive Wolfsregulation 2023-2024 – Abschüsse gestoppt
VON Polizei.news Redaktion polizei.news Schweiz Tierwelt Wallis
Aufgrund der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht von WWF, Pro Natura und BirdLife Schweiz betreffend drei Abschussbewilligungen für die Rudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables musste der Staatsrat Frédéric Favre anordnen, die proaktive Wolfsregulierung in den betroffenen Gebieten einzustellen.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatten festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung erfüllt waren, und zwar im Hinblick auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.
Der Kanton hatte beim BAFU die Genehmigung beantragt, bis zum 31. Januar 2024 34 Wölfe aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren zu entnehmen.
Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), musste anordnen, die proaktive Regulierung der Rudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables einzustellen. Diese Entscheidung folgt auf eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht von WWF, Pro Natura und BirdLife Schweiz gegen die Entscheidung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), den Abschuss dieser drei Rudel zu genehmigen.
Anfang Dezember hatte Staatsrat Frédéric Favre beschlossen, die proaktiven Regulierungsabschüsse für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais anzuordnen. Das BAFU hatte das Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 15. November positiv beantwortet.
Der SCPF und das BAFU hatten festgestellt, dass alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Regulierung nach der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten war, erfüllt waren. In jeder der von der Regulierung betroffenen Regionen wurden in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Situationen getötet. Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, die sich insbesondere auf verschiedene Fotodokumente des DJFW sowie auf die Ergebnisse der genetischen Analysen stützt, hat die Präsenz von Rudeln in den sieben oben erwähnten Regionen bestätigt.
Die bis zum 31. Januar 2024 gültige Bewilligung erlaubte die vollständige Entnahme von sieben der dreizehn Wolfsrudel, die es derzeit im Wallis gibt. Dies entspricht einer Gesamtentnahme von etwa 34 Wölfen aus einer Population, die auf 90 bis 120 Individuen geschätzt wird. Seit dem 1. Dezember wurden 10 Wölfe entnommen.
Quelle: Kanton Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kanton Wallis