Liestal BL: Sexueller Übergriff auf Frau - Veröffentlichung von Bildern vorgesehen
VON Polizei.news Redaktion Basel-Landschaft polizei.news Polizeinews Schweiz Sexualverbrechen Stadt Liestal Verbrechen
Am Sonntagnachmittag, 5. April 2020, kam es im Gebiet Allee in Liestal zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau. Da der tatverdächtige Mann trotz umfangreicher Ermittlungen bisher nicht identifiziert werden konnte, wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft nach Ablauf einer Frist Bilder des mutmasslichen Täters veröffentlichen.
Der mutmassliche Täter ist aufgefordert, sich bis am 26. Mai 2020 bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Am Sonntagnachmittag, 5. April 2020, kam es in der Zeit zwischen 15.00 und 16.00 Uhr bei der Entsorgungsanlage im Gebiet Allee in Liestal zu einem sexuellen Übergriff auf eine 60-jährige Frau. Als sich das spätere Opfer bei den Containern der Recyclingstation aufhielt, wurde sie von einem älteren unbekannten Mann in ein mehrminütiges Gespräch verwickelt und anschliessend hinter einen Container gezogen, wo es zum sexuellen Übergriff auf die Frau kam. Zeugen konnten das Gespräch zwischen dem Opfer und dem unbekannten Mann beobachten und näherten sich kurze Zeit später, nachdem beide hinter den Containern verschwunden waren. Nach einer direkten Ansprache durch die Zeugen liess der Mann vom Opfer ab und entfernte sich mit einem blau-weissen Mountain-Bike in unbekannte Richtung. Das Opfer blieb körperlich unverletzt.
Veröffentlichung von Bildmaterial vorgesehen
Die am Tatort eingetroffenen Zeugen konnten den Unbekannten nicht nur in ein kurzes Gespräch verwickeln, sondern diesen auch fotografieren. Da der Täter trotz umfangreicher Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft noch nicht identifiziert werden konnte, sieht die Staatsanwaltschaft nach Ablauf einer Frist die Veröffentlichung des Bildmaterials vor. Die Fotos werden in einer ersten Phase verpixelt, danach gegebenenfalls unverpixelt veröffentlicht.
Von einer Publikation der Bilder kann abgesehen werden, wenn sich der Tatverdächtige bis am 26. Mai 2020 bei den Strafverfolgungsbehörden meldet. Der unbekannte Mann wird daher aufgefordert, sich innerhalb der gesetzten Frist bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Das gewählte Vorgehen entspricht dem dreistufigen Modell der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK).
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Staatsanwaltschaft
Titelbild: Abscent – shutterstock.com